Private mobile Endgeräte können von Lehrkräften sowie Schüler:innen nach aktuell gültiger Regelung für schulische Zwecke in eigener Verantwortung genutzt werden. Für Schüler:innen bis Jahrgangsstufe 9 gilt dies allerdings nicht für Smartphones.
Der Zugang erfolgt in der Regel mit den schulinternen Zugangsdaten über das WLAN kkg-radius
. Die Freigabe des Geräts für den Zugang zum Internet erfordert die Aufnahme der Hardwareadresse in die Geräteliste der Schule.
Je nach Betriebsystem heißt diese Adresse mal WiFi- oder WLAN-Adresse (Apple), Physikalische Adresse (Microsoft) oder MAC-Adresse (Android, Linux).
Diese Adressen sind immer von der Form 4d:54:5a:8e:1d:cf
. Ob es große oder kleine Buchstaben sind, ist egal, manchmal findet man auch '-
' statt ':
' als Trennzeichen. Es müssen aber immer 6 zweistellige Hexadezimalzahlen sein.
Das Schulnetz verwendet einen Proxy-Server, daher müssen zusätlzlich einige Einstellungen vorgenommen werden.